Privatpersonen

“Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen.” (BGH-Urteil, 1965)

Sie stehen mitten im Arbeitsleben oder sind bereits Rentner und müssen eine Steuererklärung abgeben: Mit unserem Know-how sind Sie steuerlich bestens beraten. Wir erstellen fach- und sachgerecht Ihre Steuererklärung und sorgen für eine termingerechte Abgabe beim Finanzamt, prüfen Ihre Bescheide auf Richtigkeit und setzen uns umgehend für Sie ein, sollte mit Ihrem Steuerbescheid etwas nicht in Ordnung sein.

Unsere Leistungen der Steuerberatung für Privatpersonen:

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen bei unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht
  • Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Erstellung von Selbstanzeigen
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Vergleich zur Optimierung der Veranlagungsform: Einzel- oder Zusammenveranlagung
  • Lohnsteuerklassenvergleich
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Investitions- und Liquidationsrechnung
  • Kreditvergleiche

Guter Rat ist nicht teuer! Unsere Leistungsabrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBW). Diese legt fest, was und wieviel ein Steuerberater abrechnen darf. Somit ist eine objektive und faire Abrechnung der Honorare gewährleistet.

Sie möchten Ihre Einkommensteuererklärung von uns erstellen lassen?
Auf unserer “Checkliste” finden Sie eine Übersicht über die hierzu benötigten Unterlagen.